Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen
Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen. Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.
Voraussetzungen
min. 15 Std./Woche erwerbstätig
jährlich zu versteuerndes Einkommen liegt bei max. 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)
deutsche Staatsbürgerschaft oder gültige Arbeitserlaubnis
Beratung erfolgt vor Beginn, Rechnungsstellung und Bezahlung der Weiterbildungsmaßnahme
Weiterbildung dient dem Erhalt Ihrer Erwerbstätigkeit
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie Frau Fleischer zu folgenden Zeiten:
Montag: 17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Wir prüfen dabei Ihre persönlichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel.
In der Beratung erhalten Sie dann den Prämiengutschein.
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Die Bildungsprämienberatung wird von der vhs SüdOst im Landkreis München an der vhs Haar angeboten. Die vhs SüdOst ist offizielle Beratungsstelle für die Bildungsprämie.